Als Psychotherapeut mit Kassensitz bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, d.h. die Kosten werden von ihrer Krankenkasse
übernommen. Eine Überweisung des Arztes ist nicht notwendig, ich benötige nur ihre
Krankenkassenkarte.